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Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Hausratversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 33 Versicherern und 12 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten1 und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 91 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

1 Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do

Teilnehmende Gesellschaften
Teilnehmende Gesellschaften
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften
  • AXA Versicherung AG (DBV)
  • Allianz Deutschland AG
  • Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
  • Baloise Sachversicherung AG Deutschland
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Concordia VVaG
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • Docura VVaG
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung AG
  • HDI Versicherung AG
  • Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
  • INTER Allgemeine Versicherung AG
  • Ideal Versicherung AG
  • Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
  • Janitos Versicherung AG
  • Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
  • NV-Versicherungen VVaG
  • Neodigital AG
  • Ostangler Brandgilde VVaG
  • R+V Versicherung AG
  • Rhion Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Waldenburger Versicherung AG
  • Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ammerländer Versicherung VVaG
  • Grundeigentümer-Versicherung VVaG
  • HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
  • Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Oberösterreichische Versicherung AG
  • Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Assekuradeure (Versicherungsdienstleister)
  • Adam Riese GmbH
  • Adcuri GmbH
  • Alteos GmbH
  • ConceptIF Group AG
  • Degenia Versicherungsdienst AG
  • Domcura AG
  • Konzept & Marketing GmbH
  • Manufaktur Augsburg GmbH
  • S.L.P. Vertriebsservice AG
  • asspario Versicherungsdienst AG
  • prokundo GmbH
  • BesserGrün GmbH
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Bauartklassen-Einteilung (BKL) und Fertighausgruppen (FGH)
Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
Außenwände Dachung
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände Dachung
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1
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Erfahren Sie mehr zur Hausratversicherung

Kein Hausrat gleicht dem anderen: Manche Schränke sind leer, und nicht jedes Bild ist gleich ein Original. Entsprechend sind die Bedürfnisse der Versicherten ganz unterschiedlich. Es lohnt sich also, einen Blick in unseren Fragen-Antworten-Katalog zu werfen, bevor Sie Ihre Hausratversicherung online abschließen.

Ihre Fragen und unsere Antworten zur Hausratversicherung

Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiele sind:
Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen.

Mit einer Hausratversicherung können Sie wie bereits erwähnt Ihr im Haus oder in Ihrer Wohnung untergebrachtes Mobiliar, Ihre Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände sowie Wertsachen versichern. Ob Sie im Eigenheim wohnen oder eine Mietwohnung haben, spielt dabei keine Rolle. Keller und Garagen sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Also was ist versichert?

  • Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
  • Brandschäden, Wasserschäden (Leitungswasserschäden)
  • Elementarschäden
  • Überspannung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • optionaler Schutz vor Elementarschäden, Fahrraddiebstahl & Glasbruch

Im Idealfall entspricht die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrats. Eine gute Orientierung bieten Kundenbewertungen, wodurch Sie eine Meinung von Dritten erhalten. Des Weiteren spielt der gewünschte Leistungsumfang eine Rolle. Je größer dieser ist, desto höher werden die für die Hausratpolice zu entrichtenden Kosten sein. Interessant ist auch die Frage, welche Räume von einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Sind zum Beispiel der Keller oder die Garage mit im Versicherungsschutz enthalten? Mit der Vertragsklausel Unterversicherungsverzicht sind Sie zudem abgesichert, wenn der Wert Ihres Hausrates den Wert der Versicherungssumme übersteigt.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art und Schäden durch Kernenergie. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut und Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.

Haben Sie als Versicherungsnehmer einen Schaden vorsätzlich verursacht, zahlt die Versicherung nicht. Gleiches gilt bei Trickbetrug und Diebstahl durch Einschleichen. Im Leistungskatalog ebenfalls nicht enthalten sind Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen sowie Kernenergie. Wertsachen sind meist bis zu einer Entschädigungsgrenze von 20 % der Deckungssumme oder in Form eines absoluten Betrages geschützt. Lassen Sie am besten nie mehr Bargeld in der Wohnung rumliegen, wie wenn sie keine Hausrat haben.

  • in der im Versicherungsschein genannten Wohnung
  • bei Umzug in der neuen Wohnung
  • während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen
  • in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern
  • sie auf dem gleichen Grundstück stehen
  • in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient)
  • in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern
  • außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)

Teilen Sie dem Versicherer die neue Anschrift sowie die neue Wohnfläche mit. Bei einem Umzug zieht Ihre Hausratversicherung sozusagen mit Ihnen um und bietet für eine Übergangszeit sogar Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

Der Hausrat Ihrer Kinder gilt selbstverständlich als mitversichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kinder mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Solange Ihr Kind keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung ebenfalls versichert, wenn es sich aus folgenden Gründen außerhalb des versicherten Wohnraums aufhält:

  • Ausbildung
  • Freiwilliger Wehrdienst
  • Sonstiger gesetzlicher Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst)

Der Versicherungsschutz ist in den oben genannten Fällen oftmals auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält.
Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teurer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann beispielsweise ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wiederherzustellen.

Soll Ihr Fahrrad von der Versicherung nicht nur zu Hause versichert werden, sondern auch angeschlossen im Innenhof oder irgendwo an der Straße, lohnt sich als zusätzliches Paket der Hausratversicherung eine Fahrradversicherung.
Was zahlt eine Zusatzversicherung noch? Eine weitere Option ist es, gegen Glasbruch versichert zu sein. Dies ist sinnvoll, wenn Sie große Fensterfronten oder einen Wintergarten haben. Das Cerankochfeld des Herds ist ebenfalls im Schutz enthalten.

Elementarschäden
Mit einer Elementarversicherung schützen Sie Ihren Hausrat vor Elementarschäden durch Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung und weiterer Naturereignisse. Hierzu wählen Sie im Tarifvergleich einfach unter „weitere Leistungen“ die Option Elementarschäden aus.
Fahrraddiebstahl
Fahrraddiebstahl ist keine Seltenheit. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München werden jährlich tausende Fahrräder gestohlen. Schützen Sie Ihr Fahrrad mit einer Fahrradversicherung. Häufig ist diese zusätzlich zur Hausratpolice abzuschließen. Ob dies notwendig ist, entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsleistungen der Anbieter, die im Tarifvergleich angezeigt werden.
Glasschäden
Die Glasversicherung übernimmt Glasschäden, die in Ihrem Hausrat entstehen. Hierzu gehören z. B. zerbrochene Fenster- oder Türscheiben. In vielen Hausratversicherungen ist die Absicherung gegen Glasbruch bereits enthalten.

Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

  • Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
  • Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
  • Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt längere Zeit unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
  • Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.

Hausrat im Arbeitszimmer ist nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur von dort aus zugänglich ist. Hat es eine eigene Tür nach draußen, ist es nicht mitversichert. Dann kann der Kunde eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.

Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, gehören und ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls versichert. Davon ausgenommen sind in der Regel Handelswaren und Musterkollektionen.

Grundsätzlich ja, im Rahmen der sogenannten Außenversicherung.

Außerhalb der versicherten Wohnung besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
  • Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.

Hier sind vor allem Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl und Raub zu beachten:

Bei Einbruch versichern viele Policen nur Einbruch in ein Gebäude. Das Hotelzimmer ist daher versichert, nicht aber eine Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff. Viele Tarife bieten aber entsprechende Deckungserweiterungen an, teils gegen Aufpreis.

Einfacher Diebstahl oder auch Trickdiebstahl sind nicht versichert. Hat ein Dieb zum Beispiel Ihren Fotoapparat vom Stuhl gerissen, als Sie in der Eisdiele saßen, und ist damit weggerannt, gilt das als einfacher Diebstahl. Ebenso wenig ist es versichert, wenn ein Taschendieb Ihnen das Portemonnaie stiehlt.

Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Wohngebäude. Sie kommt nicht für Schäden an Gegenständen und Wertsachen innerhalb Ihrer Wohnung auf. Die Wohngebäudepolice versichert z. B. Brand, Unwetterschäden wie Sturm und Hagel wie auch Leitungswasser- und Elementarschäden am Haus.

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