Kein Hausrat gleicht dem anderen: Manche Schränke sind leer, und nicht jedes Bild ist gleich ein Original. Entsprechend sind die Bedürfnisse der Versicherten ganz unterschiedlich. Es lohnt sich also, einen Blick in unseren Fragen-Antworten-Katalog zu werfen, bevor Sie Ihre Hausratversicherung online abschließen.
Mit einer Hausratversicherung können Sie wie bereits erwähnt Ihr im Haus oder in Ihrer Wohnung untergebrachtes Mobiliar, Ihre Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände sowie Wertsachen versichern. Ob Sie im Eigenheim wohnen oder eine Mietwohnung haben, spielt dabei keine Rolle. Keller und Garagen sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Also was ist versichert?
Der Hausrat Ihrer Kinder gilt selbstverständlich als mitversichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kinder mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Solange Ihr Kind keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung ebenfalls versichert, wenn es sich aus folgenden Gründen außerhalb des versicherten Wohnraums aufhält:
Der Versicherungsschutz ist in den oben genannten Fällen oftmals auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Soll Ihr Fahrrad von der Versicherung nicht nur zu Hause versichert werden, sondern auch angeschlossen im Innenhof oder irgendwo an der Straße, lohnt sich als zusätzliches Paket der Hausratversicherung eine Fahrradversicherung.
Was zahlt eine Zusatzversicherung noch? Eine weitere Option ist es, gegen Glasbruch versichert zu sein. Dies ist sinnvoll, wenn Sie große Fensterfronten oder einen Wintergarten haben. Das Cerankochfeld des Herds ist ebenfalls im Schutz enthalten.
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
Hausrat im Arbeitszimmer ist nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur von dort aus zugänglich ist. Hat es eine eigene Tür nach draußen, ist es nicht mitversichert. Dann kann der Kunde eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, gehören und ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls versichert. Davon ausgenommen sind in der Regel Handelswaren und Musterkollektionen.
Grundsätzlich ja, im Rahmen der sogenannten Außenversicherung.
Außerhalb der versicherten Wohnung besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
Hier sind vor allem Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl und Raub zu beachten:
Bei Einbruch versichern viele Policen nur Einbruch in ein Gebäude. Das Hotelzimmer ist daher versichert, nicht aber eine Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff. Viele Tarife bieten aber entsprechende Deckungserweiterungen an, teils gegen Aufpreis.
Einfacher Diebstahl oder auch Trickdiebstahl sind nicht versichert. Hat ein Dieb zum Beispiel Ihren Fotoapparat vom Stuhl gerissen, als Sie in der Eisdiele saßen, und ist damit weggerannt, gilt das als einfacher Diebstahl. Ebenso wenig ist es versichert, wenn ein Taschendieb Ihnen das Portemonnaie stiehlt.
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.