Hausrat
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Erfahren Sie mehr zur Hausratversicherung
Kein Hausrat gleicht dem anderen: Manche Schränke sind leer, und nicht jedes Bild ist gleich ein Original. Entsprechend sind die Bedürfnisse der Versicherten ganz unterschiedlich. Es lohnt sich also, einen Blick in unseren Fragen-Antworten-Katalog zu werfen, bevor Sie Ihre Hausratversicherung online abschließen.
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?
Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen.
Was umfasst die Hausratversicherung?
Mit einer Hausratversicherung können Sie wie bereits erwähnt Ihr im Haus oder in Ihrer Wohnung untergebrachtes Mobiliar, Ihre Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände sowie Wertsachen versichern. Ob Sie im Eigenheim wohnen oder eine Mietwohnung haben, spielt dabei keine Rolle. Keller und Garagen sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Also was ist versichert?
- Einbruch, Diebstahl, Vandalismus
- Brandschäden, Wasserschäden (Leitungswasserschäden)
- Elementarschäden
- Überspannung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag
- optionaler Schutz vor Elementarschäden, Fahrraddiebstahl & Glasbruch
Versicherungssumme & Co. - Was muss ich beim Hausratversicherungsvergleich beachten?
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
- in der im Versicherungsschein genannten Wohnung
- bei Umzug in der neuen Wohnung
- während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen
- in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern
- sie auf dem gleichen Grundstück stehen
- in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient)
- in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern
- außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
Was ist mit meiner Hausratversicherung bei einem Umzug?
Ist auch der Hausrat meiner Kinder versichert?
Der Hausrat Ihrer Kinder gilt selbstverständlich als mitversichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kinder mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Solange Ihr Kind keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung ebenfalls versichert, wenn es sich aus folgenden Gründen außerhalb des versicherten Wohnraums aufhält:
- Ausbildung
- Freiwilliger Wehrdienst
- Sonstiger gesetzlicher Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
Der Versicherungsschutz ist in den oben genannten Fällen oftmals auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?
Soll Ihr Fahrrad von der Versicherung nicht nur zu Hause versichert werden, sondern auch angeschlossen im Innenhof oder irgendwo an der Straße, lohnt sich als zusätzliches Paket der Hausratversicherung eine Fahrradversicherung.
Was zahlt eine Zusatzversicherung noch? Eine weitere Option ist es, gegen Glasbruch versichert zu sein. Dies ist sinnvoll, wenn Sie große Fensterfronten oder einen Wintergarten haben. Das Cerankochfeld des Herds ist ebenfalls im Schutz enthalten.
- Elementarschäden
- Mit einer Elementarversicherung schützen Sie Ihren Hausrat vor Elementarschäden durch Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung und weiterer Naturereignisse. Hierzu wählen Sie im Tarifvergleich einfach unter „weitere Leistungen“ die Option Elementarschäden aus.
- Fahrraddiebstahl
- Fahrraddiebstahl ist keine Seltenheit. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München werden jährlich tausende Fahrräder gestohlen. Schützen Sie Ihr Fahrrad mit einer Fahrradversicherung. Häufig ist diese zusätzlich zur Hausratpolice abzuschließen. Ob dies notwendig ist, entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsleistungen der Anbieter, die im Tarifvergleich angezeigt werden.
- Glasschäden
- Die Glasversicherung übernimmt Glasschäden, die in Ihrem Hausrat entstehen. Hierzu gehören z. B. zerbrochene Fenster- oder Türscheiben. In vielen Hausratversicherungen ist die Absicherung gegen Glasbruch bereits enthalten.
Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt längere Zeit unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Sind Arbeitszimmer versichert?
Hausrat im Arbeitszimmer ist nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur von dort aus zugänglich ist. Hat es eine eigene Tür nach draußen, ist es nicht mitversichert. Dann kann der Kunde eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, gehören und ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls versichert. Davon ausgenommen sind in der Regel Handelswaren und Musterkollektionen.
Greift die Hausratversicherung auch im Urlaub?
Grundsätzlich ja, im Rahmen der sogenannten Außenversicherung.
Außerhalb der versicherten Wohnung besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
Hier sind vor allem Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl und Raub zu beachten:
Bei Einbruch versichern viele Policen nur Einbruch in ein Gebäude. Das Hotelzimmer ist daher versichert, nicht aber eine Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff. Viele Tarife bieten aber entsprechende Deckungserweiterungen an, teils gegen Aufpreis.
Einfacher Diebstahl oder auch Trickdiebstahl sind nicht versichert. Hat ein Dieb zum Beispiel Ihren Fotoapparat vom Stuhl gerissen, als Sie in der Eisdiele saßen, und ist damit weggerannt, gilt das als einfacher Diebstahl. Ebenso wenig ist es versichert, wenn ein Taschendieb Ihnen das Portemonnaie stiehlt.
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.