Möchten Sie endlich eine private Haftpflichtversicherung abschließen? Oder denken Sie darüber nach, zu einem günstigeren Tarif zu wechseln? Machen Sie sich mit unserem Fragen-Antworten-Katalog schlau, bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung online abschließen.
Ob der berühmte Rotweinfleck auf dem weißen Perserteppich, der sich selbständig machende Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz, eine unachtsame Straßenüberquerung mit Unfallfolge oder der gut gemeinte Freundschaftsdienst beim Umzug, der leider in einem Gefälligkeitsschaden endet: Der Alltag steckt voller Tücken, bei denen eine Privathaftpflichtversicherung für jeden sinnvoll ist. Das haben bereits 85 Prozent der Deutschen erkannt und eine Privathaftpflicht abgeschlossen - für sich selbst, den Lebenspartner oder auch für die ganze Familie.
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen. Sie übernimmt dazu
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken, wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Zusätzlich zu diesen drei Haftpflicht-Säulen genießen Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung "passiven Rechtsschutz", ganz ohne extra Rechtsschutzversicherung. Hierbei geht es um die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Erhebt also jemand gegen Sie Haftpflichtansprüche, prüft Ihre Versicherung, ob diese berechtigt sind. Sind sie es nicht, müssen Sie nicht haften und somit auch nicht zahlen.
Die Bandbreite der Lebenslagen und Missgeschicken, bei denen eine Privathaftpflicht greift, ist groß. So sind Sie - je nach Tarif - geschützt
Einige Fälle zählen zum Standardschutz in der Privathaftpflicht. Andere werden nur bei bestimmten Privathaftpflichttarifen abgedeckt. In welchen Fällen eine Versicherung konkret zahlt, hängt also immer vom abgeschlossenen Tarif ab. Deshalb ist es sinnvoll, für die Privathaftpflichtversicherung einen Vergleich zu machen. Nur so finden Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz, ohne für unnötige Extras zu viel zu bezahlen.
Sind Sie häufig im Ausland, beruflich oder privat, und wollen auch dort abgesichert sein, hilft ebenfalls der Blick in die Versicherungsdetails. Manche Privathaftpflicht-Tarife gelten nur in Europa, andere weltweit.
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschließen. (Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufliche Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (wählen Sie dann aber einen Partner und keinen Single-Tarif).
Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Gesetzliche bzw. private Haftpflicht bedeutet, dass jeder für einen selbst verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob versehentlich oder nicht. Diese Pflicht zu haften ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 BGB) verankert.
Eine private Versicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn der Name so interpretiert werden könnte. Zwar handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, dennoch ist der Abschluss einer solchen Privathaftpflichtversicherung absolut vernünftig und sinnvoll. Weil die sie für die Schäden des Alltags aufkommt, wird sie auch als Allgemeine Haftpflichtversicherung bezeichnet.