Benötigen Sie eine private Rechtsschutzversicherung? Und worauf sollten Sie beim Abschluss achten? Unser Fragen-Antworten-Katalog unterstützt Sie dabei, die für Sie passende und günstige Rechtsschutzversicherung zu finden.
Im Gegenzug zur Prämienzahlung verpflichtet sich die Versicherung, Sie als Kunde vertragsgerecht bei Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen, d. h. die Rechtsschutzversicherung übernimmt vor allem die Kosten. Dies betrifft die Ausgaben und Kosten für:
Sobald ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Police in der Eintrittspflicht. Außerdem wird seitens der Versicherung geprüft, ob ihr Handeln hinreichend Erfolg haben wird. Sollte Ihnen als Versicherungsnehmer ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden können, kann die Kostenübernahme durch den Versicherer in Frage gestellt werden. Zudem sollte Ihnen klar sein, dass die Versicherung nicht für beliebig viele Fälle die Rechtsanwalts- und Beratungskosten übernimmt. Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Police entstanden sind, werden nicht übernommen. Sämtliche Bedingungen entnehmen Sie bitte den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen.
Die verschiedenen Tarifbestandteile können Sie einzeln oder in Paketen abschließen. Was für Sie die beste Rechtsschutzversicherung ist, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Bedarf. Wir haben die bekanntesten Arten für Sie zusammengefasst:
Wenn Sie sich für den Privatrechtsschutz entscheiden, erhalten Sie Leistungen zu Vertrags-, Straf- und Steuerangelegenheiten. Zu den weiteren Leistungen gehören der Sozial-Rechtsschutz (z. B. bei Ärger mit der Krankenkasse) und der Bereich Internetrecht (z. B. bei möglichen Urheberrechtsverletzungen im Internet oder unerlaubten Musik-Down- bzw. Upload). Der Privatrechtsschutz bietet Ihnen eine:
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist wichtig für Auto- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit reicht aus, damit es zu einem Verkehrsunfall kommt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie mit folgenden Leistungen im Streitfall ab:
Die Berufsrechtsschutzversicherung schützt Sie als Arbeitnehmer bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. Dabei werden die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren übernommen. Abgesichert sind u. a. die folgenden Ereignisse:
Der Familienrechtsschutz leistet nicht nur für den Vertragsunterzeichner, sondern auch für Familienmitglieder. Oma, Opa, Kinder und eingetragene Partner sind auf Wunsch mitversicherbar. Zu den Leistungen gehören:
Der Vermieterrechtsschutz greift Ihnen als Vermieter im Fall von Einklagen von Mietzahlungen, Räumungsklagen oder Ärger mit der Hausverwaltung unter die Arme. Im Zusammenhang mit den vermieteten Grundstücken, sind Streitigkeiten ebenfalls versichert. Generell abgesichert sind:
Die Mietrechtsschutzversicherung schützt Sie als Mieter gegen zweifelhafte Handlungen Ihres Vermieters, die im Zusammenhang mit dem von Ihnen angemieteten Objekt stehen. Dies betrifft z. B. die:
Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung sichern sich Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften gegen die Risiken ab, die das Wirtschaften mit sich bringt. Hierzu zählen Konflikte im Bereich:
Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung ist Gewerbetreibenden sehr zu empfehlen.
Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige gehört zum Firmenversicherungsschutz und ist auch für Freiberufler wichtig. Abgedeckt werden Leistungen in den Bereichen:
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie ein eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Sie sind versichert:
Sie sind versichert: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten.
Sie sind versichert:
Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Sie sind nicht versichert:
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
Folgende Bereiche sind über den Berufs-Rechtsschutz für Selbständige bzw. Rechtsschutz für Firmen abgedeckt:
Streitigkeiten z.B. mit Kunden/Lieferanten bzw. Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber sind hier NICHT versichert.