Benötigen Sie eine private Rechtsschutzversicherung? Und worauf sollten Sie beim Abschluss achten? Unser Fragen-Antworten-Katalog
unterstützt Sie dabei, die für Sie passende und günstige Rechtsschutzversicherung zu finden.
Wenn ein Streit vor Gericht landet, können Sie froh sein, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Sie übernimmt die vertraglich zugesicherten Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, sei es mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder anderen Straßenverkehrsteilnehmern.
Je nach Streitfall können diese sehr hoch ausfallen. Neben Anwalts- und Gerichtskosten werden beispielsweise Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und ggf. die Kosten der Gegenpartei übernommen.
Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten!
Im Gegenzug zur Prämienzahlung verpflichtet sich die Versicherung, Sie als Kunde vertragsgerecht bei Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen, d. h. die Rechtsschutzversicherung übernimmt vor allem die Kosten. Dies betrifft die Ausgaben und Kosten für:
- Anwälte und Gerichte
- Gutachter und Zeugenbefragungen
Sobald ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Police in der Eintrittspflicht. Außerdem wird seitens der Versicherung geprüft, ob ihr Handeln hinreichend Erfolg haben wird. Sollte Ihnen als Versicherungsnehmer ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden können, kann die Kostenübernahme durch den Versicherer in Frage gestellt werden. Zudem sollte Ihnen klar sein, dass die Versicherung nicht für beliebig viele Fälle die Rechtsanwalts- und Beratungskosten übernimmt. Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Police entstanden sind, werden nicht übernommen. Sämtliche Bedingungen entnehmen Sie bitte den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen.
Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Im Schadensfall tritt der Versicherungsschutz sofort ein.
Die verschiedenen Tarifbestandteile können Sie einzeln oder in Paketen abschließen. Was für Sie die beste Rechtsschutzversicherung ist, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Bedarf. Wir haben die bekanntesten Arten für Sie zusammengefasst:
- Privatrechtsschutz
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Wenn Sie sich für den Privatrechtsschutz entscheiden, erhalten Sie Leistungen zu Vertrags-, Straf- und Steuerangelegenheiten. Zu den weiteren Leistungen gehören der Sozial-Rechtsschutz (z. B. bei Ärger mit der Krankenkasse) und der Bereich Internetrecht (z. B. bei möglichen Urheberrechtsverletzungen im Internet oder unerlaubten Musik-Down- bzw. Upload). Der Privatrechtsschutz bietet Ihnen eine:
- Absicherung vor Schadenersatzansprüchen
- kostenlose Rechtsberatung
- rechtliche Unterstützung bei privaten Rechtsstreitigkeiten
- Verkehrsrechtsschutz
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Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist wichtig für Auto- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit reicht aus, damit es zu einem Verkehrsunfall kommt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Sie mit folgenden Leistungen im Streitfall ab:
- rechtliche Unterstützung bei selbst verursachten Unfällen und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Unfallverursachern
- Rechtsschutz bei Autokauf, -verkauf und -reparatur sowie Ordnungswidrigkeiten
- Berufsrechtsschutz
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Die Berufsrechtsschutzversicherung schützt Sie als Arbeitnehmer bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. Dabei werden die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren übernommen. Abgesichert sind u. a. die folgenden Ereignisse:
- unbegründete Abmahnung und (fristlose) Kündigung
- Durchsetzung offener Gehaltszahlungen, Abfindungen, Urlaubsansprüche
- Ausstellung gerechtfertigter Arbeitszeugnisse
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Familienrechtsschutz
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Der Familienrechtsschutz leistet nicht nur für den Vertragsunterzeichner, sondern auch für Familienmitglieder. Oma, Opa, Kinder und eingetragene Partner sind auf Wunsch mitversicherbar. Zu den Leistungen gehören:
- Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten im Streitfall für angegebene Familienmitglieder
- kostenlose Rechtsberatung
- optionale Bausteine wie Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz möglich
- Vermieterrechtsschutz
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Der Vermieterrechtsschutz greift Ihnen als Vermieter im Fall von Einklagen von Mietzahlungen, Räumungsklagen oder Ärger mit der Hausverwaltung unter die Arme. Im Zusammenhang mit den vermieteten Grundstücken, sind Streitigkeiten ebenfalls versichert. Generell abgesichert sind:
- Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder Nachbarn des Mietobjektes
- Mietrechtsschutz
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Die Mietrechtsschutzversicherung schützt Sie als Mieter gegen zweifelhafte Handlungen Ihres Vermieters, die im Zusammenhang mit dem von Ihnen angemieteten Objekt stehen. Dies betrifft z. B. die:
- Kündigung des Mietverhältnisses
- ungerechtfertigte Mieterhöhung
- fehlerhafte, unverständliche Abrechnung von Nebenkosten
- Firmenrechtsschutz
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Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung sichern sich Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften gegen die Risiken ab, die das Wirtschaften mit sich bringt. Hierzu zählen Konflikte im Bereich:
- Arbeits-, Steuer- und Verwaltungsrecht
- Immobilien- und Vertragsrecht
Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung ist Gewerbetreibenden sehr zu empfehlen.
- Versicherung für Selbständige
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Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige gehört zum Firmenversicherungsschutz und ist auch für Freiberufler wichtig. Abgedeckt werden Leistungen in den Bereichen:
- Vertrags- und Sachenrecht
- Schadensersatz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuerrecht und Ordnungswidrigkeiten
- Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
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Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ist grundsätzlich möglich. Regulär fallen die Monatsprämien in diesem Fall jedoch höher aus. Vergleichen Sie und sparen Sie Geld.
- Versicherung ohne Wartezeit
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Zu beachten ist, dass die Versicherungen regulär erst zahlen, wenn seit Vertragsunterzeichnung eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Es entsteht folglich eine Wartezeit. Möchten Sie die Leistungen schon kurz nach Vertragsabschluss beanspruchen, so sind diese/jene durch den Vertragsinhalt gedeckt.
Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei einem Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muss beendet sein, dann erst darf die Ursache eines Falles eintreten.
Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als Nichtselbständige.
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.
Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden.
Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden, denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden.
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie ein eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist, dass laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i. d. R. als Single. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners.
Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten.
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen.
- Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl
- Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort
- Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder
- Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
- Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
- Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
- Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
- Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert.
Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Sie sind versichert:
- Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
- Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
- Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge.
- Als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
- Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert.
Alle Personen, die sich und Ihre Fahrzeuge für die o. g. Fälle abgesichert haben möchten.
- Schadensersatzrechtschutz
...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen.
- Arbeitsrechtschutz
...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen.
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen.
- Steuerrechtschutz vor Gerichten
...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen.
- Strafrechtschutz
...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen.
- Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
Sie sind versichert: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage.
Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch ausschließen.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten.
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz:
Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten:
eingeschlossen sind auch Garagen und Kfz-Abstellplätze.
Sie sind versichert:
Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Sie sind nicht versichert:
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
- der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
- Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
Unter Vorsatztaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
Folgende Bereiche sind über den Berufs-Rechtsschutz für Selbständige bzw. Rechtsschutz für Firmen abgedeckt:
- Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Versicherungsnehmer)
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Streitigkeiten z.B. mit Kunden/Lieferanten bzw. Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber sind hier NICHT versichert.
Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert. Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet.
Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.