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Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Tierhalterversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 21 Versicherern und 8 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten1 und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 86 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

1 Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do

Teilnehmende Gesellschaften
Teilnehmende Gesellschaften
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften
  • AXA Versicherung AG (DBV)
  • BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
  • Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft
  • BavariaDirekt Versicherung AG
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
  • Gothaer Allgemeine Versicherung AG
  • Ideal Versicherung AG
  • Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
  • Janitos Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • Neodigital AG
  • Ostangler Brandgilde VVaG
  • Rhion Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Waldenburger Versicherung AG
  • Zurich Versicherung Aktiengesellschaft
  • Ammerländer Versicherung VVaG
  • HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
  • NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
  • Oberösterreichische Versicherung AG
Assekuradeure (Versicherungsdienstleister)
  • Adam Riese GmbH
  • Adcuri GmbH
  • ConceptIF Group AG
  • Degenia Versicherungsdienst AG
  • Domcura AG
  • Konzept & Marketing GmbH
  • Qualitypool GmbH (ASC)
  • S.L.P. Vertriebsservice AG
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Erfahren Sie mehr zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für welches Tier ist es ratsam, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen? In unserem Fragen-Antworten-Katalog haben wir die wichtigsten Themen rund um die Tierhalterhaftpflicht zusammengefasst.

Ihre Fragen und unsere Antworten zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Die Tierhaftpflichtversicherung benötigen Sie in erster Linie, um sich vor einem potenziellen finanziellen Risiko zu schützen, falls Ihr Haustier jemandem einen Schaden zufügt. Und das kann schneller gehen, als Sie denken, denn "Hasso" oder "Black Beauty" müssen noch nicht einmal unbedingt zubeißen, um Schäden im mehrstelligen Bereich anzurichten. Allein der Sprung vor ein herankommendes Fahrzeug oder das Ausbüchsen von der Pferdekoppel genügen und schon können auf den Halter beträchtliche Schadensersatzforderungen zukommen. Ohne eine entsprechende Tierversicherung bzw. Haftpflicht müsste er diese aus eigener Tasche bezahlen:

Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.

Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter). Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.

Haustiere, wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.

Ja. Geben Sie daher Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere an. Kommt ein Tier neu dazu, muss dies dem Versicherer gemeldet werden.

Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (man spricht hier von der sogenannten Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).

Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.

Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt in der Regel kostenfrei mitversichert.

Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Diese Schäden sind generell nicht versicherbar.

Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), die maximale Höhe ist jedoch gesellschaftsabhängig.

Hund beißt eine Person, die daraufhin behandelt werden muss.
Diese Art von Schäden sind mitversichert, die maximale Höhe variiert je nach Gesellschaft.

Ein Hosenbein zerreißt nach einem Biss des Hundes.
Sachschäden sind mitversichert, die maximale Höhe variiert je nach Gesellschaft.

Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Es entstehen Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Diese Art von Schäden sind mitversichert, die maximale Höhe variiert je nach Gesellschaft.

Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Inu.

Hundeschlittenrennen sind bei einigen Gesellschaften versichert.

Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).

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