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Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und Unfällen, die auf dem Arbeitsweg passieren. Bei einem Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, sorgt sie lediglich für eine Grundsicherung des Versicherten. Eingeschlossen als eventuelle Leistungsempfänger sind unter anderem auch Kinder, Schüler und Studenten, die einen Unfall im Kindergarten, Schule oder Universität sowie auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause erleiden.
Die private Unfallversicherung gilt immer und überall. Im Schadensfall deckt sie alle im Vertrag vereinbarten Leistungen ab. Dabei kann etwa bei Arbeitsunfähigkeit eine Rente vereinbart werden, die mehr oder weniger dem bisherigen Einkommen entspricht. Die Zahlung von Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld kann ebenfalls Teil der Versicherungsleistung sein.
In der privaten Unfallversicherung vergleichen und unterscheiden wir vor allem nach der zu versichernden Person bzw. Personengruppe. So gibt es u. a. die:
Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades. Sie legt fest, wie hoch der jeweilige Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane anzusetzen ist.
Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren: