Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten) | |
Außenwände | Dachung |
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton | Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) | siehe 1 |
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | siehe 1 |
BAK IV - wie Klasse I oder II | Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä. |
Fertighausgruppen (FGH) | |
Außenwände | Dachung |
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) | hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff |
siehe 1 |
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung | siehe 1 |
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Hausnummern sind dabei nicht relevant!
Keine Wohnung ist wie die andere, kein Haus gibt es zweimal. Unser Fragen-Antworten-Katalog hilft Ihnen, die für Sie beste Wohngebäudeversicherung zu finden. Dann können Sie Ihre Gebäudeversicherung online abschließen.
Versichert sind:
Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich gegen viele Gefahren absichern, die Ihre Immobilie bedrohen. Hierbei wird in Standardschutz und erweiterten Schutz unterschieden. Zu den standardmäßig versicherten Gefahren zählen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Hierzu zählen alle Schäden, die von einem Brand, einer Explosion, einem Blitzschlag, einer Überspannung oder einer Implosion ausgehen. Werden beim Löschen des Feuers weitere Teile des Gebäudes beschädigt, übernimmt die Hausversicherung auch diese Kosten. Dieser spezielle Baustein wird auch Feuerversicherung genannt.
Schadenbeispiel: Aufgrund eines Kurzschlusses entsteht ein Feuer, durch welches das ganze Haus niederbrennt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Wiederaufbaukosten zum Neuwert.
In dieser Kategorie sind wasserführende Leitungen im Haus sowie die dazugehörigen Anlagen wie Wasserversorgungsrohre, Heizkörper und Klimapumpen versichert.
Schadenbeispiel: Ein Heizkörper ist undicht und das austretende Wasser ruiniert Wände und Böden. Für Trockenlegungs- sowie Reparaturkosten kommt die Versicherung auf. Dies gilt im Übrigen auch für Wasserleitungen, die durch Frost beschädigt werden.
Wird ein Wohngebäude durch einen Sturm oder Hagel in Mitleidenschaft gezogen, dann springt ebenfalls die Gebäudeversicherung ein. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Sturm wenigstens die Windstärke 8 haben muss, damit der Versicherer leistet. Wenn Dritte durch herunterfallende Dachziegel verletzt werden, kann es zudem von Vorteil sein, eine Gebäudehaftpflichtversicherung zu besitzen.
Schadenbeispiel: Hagelkörner in der Größe von Tennisbällen zerschlagen Ziegeln und Schindeln. Die Versicherung übernimmt sämtliche Aufwendungen für Reparaturen.
Im Zeitalter des Klimawandels stellen Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben oder Lawinen ebenfalls erhebliche Gefahren für Wohngebäude dar. In einer Wohngebäudeversicherung nur mit Basisschutz sind diese sogenannten Elementargewalten beziehungsweise die daraus entstehenden Elementarschäden allerdings nicht mitversichert. Möchten Sie Ihr Eigentum auch dagegen schützen, sollten Sie die Elementarversicherung als zusätzlichen Baustein zur Gebäudeversicherung abschließen.
Wer im Glashaus sitzt, sollte eine Glasversicherung haben. Zumindest wenn das Glashaus eigentlich ein Wintergarten und man selbst der Eigentümer ist. Und das gilt auch für weitere Gebäudeverglasung, z. B. Terrassentüren. Zwar bietet die Gebäudeversicherung einen grundsätzlichen Schutz auch bei Glasbruch, aber nur bei den versicherten Gefahren wie Sturm und Hagel. Ergänzende Schutz gibt es hierfür mit einer Glasversicherung, die gleich beim Wohngebäudeversicherungsvergleich hinzugewählt werden kann.
Nicht versichert sind alle vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Schäden.
Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren, oder wenn Sie verreisen und den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren.
Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer haben. Nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbruch), Sturm oder Hagel kann der Schaden so hoch sein, dass der der Eigentümer diesen schwer aus der eigenen Tasche bezahlen kann und vor dem finanziellen Ruin steht.
Banken wollen ohnehin für eine Immobilienfinanzierung einen Nachweis über zumindest eine Feuerversicherung haben. Da es sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen.
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu abgeschlossen werden. Je nach Bedarf.
Um zu gewährleisten, dass im Schadensfall bei einer Gebäudebeschädigung die Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden und bei einem Totalschaden das Gebäude ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist Voraussetzung, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses entspricht.
Gleitende Neuwertversicherung:
Zentrales Ziel dieser Versicherung ist es, dass Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluss immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen. Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluss der Versicherung die Herstellungskosten des Hauses genau zu ermitteln.
Als beste Methode bietet sich die Berechnung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und Ausstattungsmerkmalen an: Auf dem Wertermittlungsbogen (in der Eingabemaske Wohngebäudeversicherung) werden vor Abschluss zur Wertermittlung genaue Angaben zur Beschaffenheit und Ausstattung des Gebäudes erfragt.
Auf Basis dieser Informationen werden die Herstellungskosten automatisch ermittelt.
Es eignet sich aber auch der sog. 1914 er Wert, d.h. es wird anhand des Wertes aus diesem Jahre auf den heutigen Neuwert oder Wert hochgerechnet. Wenn Ihnen dieser bekannt sein sollte, tragen Sie ihn bitte in die Vergleichsmaske ein.
HINWEIS: Werden nach der erstmaligen Summenermittlung Neu-, Um- und Anbauten durchgeführt, müssen diese der Gesellschaft gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird.
Wie auch bei anderen Sachversicherungen sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, damit der Versicherungsschutz bei der Gebäudeversicherung nicht verloren geht:
Die Höhe des Beitrages bemisst sich anhand der folgenden Parameter: